wohnungseigentumsrecht

In der Praxis zeigt sich, dass bereits der Kauf einer Eigentumswohnung in seiner Tragweite und Komplexität vielfach unterschätzt wird. Die durch die Gemeinschaftsordnung und bereits gefassten Beschlüsse übernommenen Verpflichtungen sind den Käufern oftmals in ihrer Tragweite unklar. So setzt also die Arbeit des anwaltlichen Beraters bereits vor dem Kauf der Immobilie ein.

Wie leben wir zukünftig mit den anderen Wohnungseigentümern zusammen? Wer hat welche Verpflichtungen? Mit welchen finanziellen Belastungen, zum Beispiel durch das monatliche Hausgeld, muss man rechnen? Wir als Ihrer anwaltlichen Berater unterstützen Sie bei Klärung all dieser Fragen.

Auch für den Verwalter sind seine durch die ständig neuen Urteile modifizierten Verpflichtungen nicht immer transparent. Bei der Aufarbeitung der Vorgaben der Rechtsprechung zum Beispiel zur Abfassung von Beschlussvorlagen, Abhaltung von Eigentümerversammlungen und deren Leitung, der Umgang mit Konflikten um bauliche Änderungen und die Auslegung von Regelungen im Gemeinschaftsverhältnis unterstützen wir Sie.



Aktuelles aus dem Wohnungseigentumsrecht

  • WEG-Verwalterbestellung im Wege der einstweiligen Verfügung möglich [... mehr]
  • Übernahmeverpflichtung der Wohnungseigentümer für Kredit des Verwalters? [... mehr]
  • WEG: Klagefrist auch dann gewahrt, wenn zunächst Verband und nicht die übrigen Miteigentümer verklagt werden! [... mehr]
  • Löschung einer Grunddienstbarkeit durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft [... mehr]
  • WEG-Recht: Änderung der Umlage bedarf eines sachlichen Grundes [... mehr]