mietrecht

Wenngleich ein Mietvertrag fast alltäglich erscheint: das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter wird vor allem durch die Vielzahl von Urteilen immer komplizierter zu handhaben. Dies gilt gleichermaßen für das Gewerberaummieterecht wie für das Wohnraummietrecht.

Vor Abschluss eines Mietvertrags ist es von besonderer Wichtigkeit, die Bedingungen so auszuhandeln, dass Klarheit über das »mietrechtliche Zusammenleben« besteht. Formularmietverträge, wie sie in der Praxis ohne anwaltliche Beratung oft verwendet werden, lösen zwar einige Probleme, bedingen allerdings andere. Insbesondere im Bereich des Gewerberaummietrechts sind die zu regelnden Einzelfälle komplex und speziell, die sich nicht in ein »vorgegebenes Muster« pressen lassen.

Während der Nutzungszeit gilt es, die »Spielregeln« gut zu kennen und so auf Situationen zu reagieren, die Konfliktpotenzial in sich tragen. Nicht immer wird es der richtige Weg sein, die Konfrontation bedingungslos zu suchen. Im Rahmen mietrechtlicher Problemstellungen ist im besonderen Maße auch Geschick für die Beilegung von Streitigkeiten gefragt, um das zukünftige »Miteinander« zu ermöglichen. Eine Vielzahl von Fragestellungen, zum Beispiel Schönheitsreparaturen, Instandhaltungskosten, Betriebskostenabrechnungen, die Berechtigung zur Mietminderung, sind während laufenden Mietvertrags zu lösen. In unserer Beratung lösen wir solche Fragestellungen sowohl für den Vermieter als auch den Mieter.

Das Ende eines Mietvertrags bringt häufig das eigentliche Konfliktpotenzial. Bekomme ich meine Kaution zurück? Muss ich renovieren? Habe ich als Vermieter Anspruch auf Schadensersatz? Wie schnell kann ich weitervermieten? Ihre Ansprüche setzen wir gerichtlich für Sie durch.



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