handelsrecht

Im Handelsrecht sind Rechte und Pflichten der Kaufleute geregelt. Von der Gründung und den hierbei zu beachtenden Formvorschriften bis zur Frage, wie Kaufleute ihre „Bücher“ zu führen haben und am Jahresende den Jahresabschluss erstellen müssen, gelten zahlreiche gesetzliche Vorgaben. Hierbei begleiten wir Unternehmen als „externe Rechtsabteilung“. Wir übernehmen für Sie die Gestaltung von Vertriebsverträgen (Franchise, Lizenz, Handelsvertreter, Vertragshändler).

Zu unseren Mandanten gehören auch Handelsvertreter, Franchisenehmer und andere Vertriebsfachleute.



Aktuelles aus dem Handelsrecht

  • Aus Grau wird Weiß, Die Regulierung des grauen Kapitalmarktes ist beschlossen [... mehr]
  • Grau wird weiß oder: Transparenz auf dem grauen Kapitalmarkt [... mehr]
  • Gewährleistungsausschluss bei eBay-Angeboten nicht möglich [... mehr]